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⚠️ VORSICHT: Betrugsversuch mit falschen Domain-Rechnungen

⚠️ VORSICHT: Betrugsversuch mit falschen Domain-Rechnungen

In letzter Zeit häufen sich Betrugsversuche, bei denen Praxisinhaber per E-Mail "Domain-Rechnungen" von unbekannten Firmen zugesandt bekommen. Viele sind verunsichert, weil sie die Rechnungen nicht zuordnen können. Deshalb möchte ich Ihnen nachfolgend ein paar Tipps zur Prüfung solcher "Rechnungen" geben, um Sie vor möglichen Schäden zu bewahren. Ein Beispiel für eine solche "Rechnung" finden Sie weiter unten.

E-Mail-Absenderadresse prüfen

Prüfen Sie als erstes immer die Absender-Adresse der E-Mail, indem Sie auf diese klicken. Oft handelt es sich dabei um kryptische Angaben und nicht um bekannte Domain-Registrare wie IONOS (früher 1&1), United Domains oder Strato. Die unten abgebildete Rechnung wurde z.B. von einem Outlook-Konto versandt. Seien Sie also grundsätzlich vorsichtig, wenn Sie die Absender-E-Mailadresse nicht kennen!

Datei-Format der angehängten Rechnung prüfen

Dateianhänge werden normalerweise als PDFs versandt. Dieses Dateiformat ist relativ unkritisch. Öffnen Sie auf keinen Fall Anhänge in anderen Dateiformaten wie z.B. Word- oder Bilddokumente. Diese können Ihren Rechner infizieren!

Formale Inhalte der "Rechnung" prüfen

Die meisten "Rechnungen", die in Betrugsabsicht verschickt werden, genügen den formalen Anforderungen nicht. Prüfen Sie deshalb:

  • Ist Ihre Anschrift als Rechnungsadresse angegeben?
  • Enthält die Rechnung komplette Absenderdaten (Anschrift, Telefon, Domain, E-Mailadresse)?
  • Ist die Umsatzsteuer-ID des Rechnungs-Ausstellers angegeben?
  • Handelt es sich um eine inländische Bankverbindung?
  • Ist die Domain, die "berechnet" wird, angegeben?

Das alles ist bei der unten abgebildeten "Rechnung" nicht der Fall.

"Rechnung" auf Schreibfehler prüfen

Die meisten der in Betrugsabsicht verschickten "Rechnungen" enthalten katastrophale Schreibfehler. Sie werden i.d.R. aus dem (osteuropäischen) Ausland verschickt, weil die Absender dort schwerer nach zu verfolgen und zu belangen sind. Die unten abgebildete "Rechnung" ist ein schönes Beispiel dafür.

Das Kleingedruckte lesen

Lesen Sie immer auch das sog. Kleingedruckte im Fußbereich solcher "Rechnungen". Im unten abgebildeten Beispiel wird erwähnt, dass es sich um keine Rechnung, sondern um ein "Angebot" handle, obwohl das Dokument mit "Rechnung" überschrieben ist. Mit der Zahlung würde dieses "Angebot" angenommen. Manchmal ginge man damit auch die Verpflichtung zu Folgezahlungen ein.

Nicht zahlen, sondern löschen!

Wenn Ihre Prüfung nach den o.g. Kriterien ergeben hat, dass es sich um eine Fake-Rechnung handelt, sind die Konsequenzen klar: Auf keinen Fall zahlen, sondern löschen!

 

 

Lesen Sie auch den Blog-Artikel zum Thema "Unseriöse Angebote zur Suchmaschinen-Optimierung Ihrer Praxis-Website"!

ÜBER DEN AUTOR

Dr. Hartmut Sauer (Doc S)

Dr. Hartmut Sauer ("Doc S")

Von 1987 bis 2013 niedergelassener Zahnarzt in Sigmaringen (Nähe Bodensee). Berät und unterstützt heute Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Optimierung ihrer Praxis. Seminar-Referent für den Freien Verband Deutscher Zahnärzte, die Bayerische Landeszahnärztekammer und andere Verbände.

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